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   OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 12 ME 136/17   

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https://dejure.org/2017,38641
OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 12 ME 136/17 (https://dejure.org/2017,38641)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2017 - 12 ME 136/17 (https://dejure.org/2017,38641)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2017 - 12 ME 136/17 (https://dejure.org/2017,38641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 S. 1 FeV; § 11 Abs. 8 S. 1 FeV; § 46 Abs. 3 FeV
    Fragestellungen der Fahrerlaubnisbehörde an behandelnde Ärzte des Betroffenen als anlassbezogen und verhältnismäßig im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren lediglich zur Vorbereitung etwa nachfolgender Anordnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Kraftfahreignung; Fragen zur Ausräumung von Bedenken; hinreichender innerer Zusammenhang

  • rechtsportal.de

    Fragestellungen der Fahrerlaubnisbehörde an behandelnde Ärzte des Betroffenen als anlassbezogen und verhältnismäßig im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren lediglich zur Vorbereitung etwa nachfolgender Anordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 12 ME 136/17
    Insoweit gilt grundsätzlich nichts anderes, als in denjenigen Fällen, in denen ein Fahrerlaubnisinhaber der Behörde ein gestützt auf § 46 Abs. 3 FeV i. V. m. § 11 FeV angefordertes Gutachten vorgelegt hat, obwohl die Anordnung der Beibringung dieses Gutachtens rechtswidrig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 2.10 -, NJW 2010, 3318 [3319, Rn. 19]).

    Zwar hat sich das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 2.10 -, a. a. O.) für den Fall einer rechtswidrigen Gutachtenanordnung nach § 46 Abs. 3 FeV i. V. m. § 11 FeV auf den Standpunkt gestellt, die Anordnung erledige sich durch die Vorlage des Gutachtens in der Weise, dass von seitens der Behörde rechtswidrig erlangten Erkenntnissen nicht mehr gesprochen werden könne.

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 12 ME 136/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die auf § 46 Abs. 3 i. V. m. § 11 FEV gestützte Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anlassbezogen und verhältnismäßig sein muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.2.2015 - BVerwG 3 B 16.14 -, DAR 2015, 216 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2013 - 10 S 1491/13

    Anforderung an die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 12 ME 136/17
    Daraus folgt, dass zwischen dem zu Bedenken gegenüber der Kraftfahreignung Anlass gebenden Ausgangssachverhalt und einer nach den § 46 Abs. 3 i. V. m. § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV festzulegenden Fragestellung ein hinreichender innerer Zusammenhang bestehen muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2017 - DAR 2017, 339 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 13; VGH, Bad.-Württ., Beschl. v. 2.12.2013 - 10 S 1491/13 -, DAR 2014, 220 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16

    Cannabisanbau; gelegentlicher Cannabiskonsum; regelmäßiger Cannabiskonsum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 12 ME 136/17
    Daraus folgt, dass zwischen dem zu Bedenken gegenüber der Kraftfahreignung Anlass gebenden Ausgangssachverhalt und einer nach den § 46 Abs. 3 i. V. m. § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV festzulegenden Fragestellung ein hinreichender innerer Zusammenhang bestehen muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2017 - DAR 2017, 339 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 13; VGH, Bad.-Württ., Beschl. v. 2.12.2013 - 10 S 1491/13 -, DAR 2014, 220 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2024 - 12 ME 130/23

    Beweislast; gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrerlaubnis; Mitwirkungslast;

    Soweit es sich um Tatsachen handelt, deren Aufklärung zur Vorbereitung einer Anordnung nach § 46 Abs. 3 i. V. m. den §§ 11 bis 14 FeV anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 29.9.2017 - 12 ME 136/17 -, ZfSch 2017, 719 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6), besteht nämlich im Verwaltungsverfahren gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (i. V. m. § 1 Abs. 1 NVwVfG ) und im Verwaltungsprozess nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 138 Abs. 1 ZPO (also nicht nur gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO ) eine Mitwirkungsobliegenheit des Betroffenen.
  • VG Frankfurt/Oder, 08.08.2019 - 2 L 78/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichteignung; Berücksichtigung eines durch

    Anlassbezogen und verhältnismäßig müssen deshalb auch diejenigen Fragestellungen sein, welche die Fahrerlaubnisbehörde an behandelnde Ärzte richtet, um die in § 11 FeV geregelten Aufklärungsmaßnahmen vorzubereiten (vgl. hierzu ausführlich Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29. September 2017 - 12 ME 136/17 - Rn. 4 - 8, juris).
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